Wolf: Klarstellung im Bundesnaturschutzgesetz statt kosmetischer Korrekturen

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Bundesumweltministerin Steffi Lemke hat gestern in Berlin ihre Vorschläge vorgestellt, wie Wölfe nach Rissen schneller geschossen werden können. Dazu erklärt Silvia Breher MdB:

„Wenn Bundesumweltministerin Lemke der Weg nach Brüssel zu lange dauert, um den günstigen Erhaltungszustand des Wolfes zu erklären und damit den Schutzstatus zu ändern, und sie die aktuelle Lage wirklich ernst nimmt, hätte sie mehr als einen an die Länder gerichteten Vorschlag vorlegen müssen.

Ausnahmeregelungen für eine unbürokratischere Entnahme von übergriffigen Wölfen sind ein kleiner Schritt in die richtige Richtung, aber sie werden dem Ausmaß des aktuellen Problems in keiner Weise gerecht. Das sind kosmetische Korrekturen.

Es müssen endlich die Voraussetzungen dafür schaffen werden, dass die Wolfsbestände in Deutschland unabhängig von konkreten Übergriffen reguliert werden können. Dazu braucht es vor allem eine Klarstellung im Bundesnaturschutzgesetz und eine Änderung des Schutzstatus der Wölfe.“

Hintergrund:

Die Vorschläge an die Bundesländer sehen vor, dass in einem Zeitraum von 21 Tagen ab einem Übergriff ein Wolf gejagt und erlegt werden darf, der sich im Umkreis von 1.000 Metern von der Rissstelle aufhält. Anders als im bisherigen Verfahren muss hierfür nicht das Ergebnis einer DNA-Analyse abgewartet werden. Die Ausnahmegenehmigung für den Abschuss kann von den Behörden erteilt werden, nachdem ein Wolf Herdenschutzmaßnahmen in zuvor festgelegten Regionen mit erhöhtem Rissvorkommen überwunden und Weidetiere gerissen hat.