Vertane Chance: Ampel lehnt höhere Entschädigungsregeln für Gänsehalter im Seuchenfall ab

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Heute wurde der von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion eingebrachte Gesetzentwurf zur Verbesserung der Entschädigung im Fall einer Geflügelseuche in der 2./3. Lesung von der Ampel-Koalition im Deutschen Bundestag abgelehnt. Die CDU-Bundestagsabgeordnete Silvia Breher erklärt:

„Die Ampel vertut wiederholt eine Chance, ihren Worten Taten folgen zu lassen und sich mit konkreten Maßnahmen für den Erhalt der Tierhaltung und Fleischproduktion in Deutschland einzusetzen.

Sogar Bundeslandwirtschaftsminister Özdemir hat öffentlich erklärt, dass es ihm auch darum gehe, dass wir gutes Fleisch aus Deutschland auch künftig haben werden. Dann sollte er handeln und nicht die Hände in den Schoß legen, wenn sich eine pragmatische Lösung anbietet. 

Wir stehen hinter der Gänsezucht und wollen dass sie eine Zukunft in Deutschland hat. Der von uns eingebrachte Gesetzentwurf kann den in Deutschland verbliebenen Gänsehaltern Sicherheit und Perspektive geben. Allein durch die Erhöhung des Entschädigungswertes auf maximal 110 Euro können sie im Tierseuchenfall besser geschützt werden. Das ist längst überfällig. Dieser Wert wurde seit 2014 nicht mehr angepasst.

Unsere Gänsehaltungen stehen für Qualität. Die Gänse werden in der Regel in Freilandhaltung gemästet und ihr Fleisch wird anschließend meist regional und vor Ort vermarktet. Sie stehen nicht nur wegen steigender Kosten und Standards unter Druck, sondern vor allen das Auftreten der Vogelgrippe ist für sie existenzbedrohend.

Es ist frustrierend, dass die Ampel diese Chance verstreichen lässt und kein Zeichen für unsere Gänsehalter setzt.

Es besteht aber dennoch die Möglichkeit, dass es noch zu einer Änderung kommt. Niedersachsen hat einen entsprechenden Antrag in den Bundesrat eingebracht. Es ist ein gutes Signal, dass der Antrag  im zuständigen Ausschuss eine Mehrheit bekommen hat. Jetzt sind die Bundesländer am Zug und haben es in der Hand die Entschädigungsregeln für Gänsehalter im Seuchenfall anzuheben. Die abschließende Abstimmung erfolgt auf der nächsten Sitzung des Bundesrates am 16.09.2022.“

Hintergrund:

Die Entschädigung der Tierhalter im Seuchenfall basiert auf dem gemeinen Tierwert. Der aktuelle Maximalbetrag beläuft sich gegenwärtig 50 Euro und liegt damit weit unter dem realen Wert für Eltern- oder Großelterntiere. Hinzukommt, dass die Gänsehaltungen sich nicht privat gegen das Risiko versichern können, weil es keinen Anbieter gibt, der ein solches Risiko absichert.

Der Selbstversorgungsgrad mit Gänsefleisch liegt in Deutschland bei 16 Prozent und ist weiter rückläufig. Gründe hierfür sind nicht nur die steigenden Kosten, sondern auch die immer wieder auftretende Vogelgrippe. Allein in den Jahren 2020/2021 mussten mehr als 60 Prozent der Gänsezuchtbestände in Deutschland getötet werden.