Verlängerung des Baukindergeldes wichtiges Signal für Familien – jetzt ist Bundestag am Zug

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Das Bundeskabinett hat gestern den Beschluss gefasst, das Baukindergeld um drei weitere Monate bis zum 31.3.2020 zu verlängern. Dazu erklärt die CDU-Bundestagsabgeordnete Silvia Breher:

„Die Verlängerung des Baukindergeldes durch das Kabinett war ein richtiger Schritt, für den ich mich bereits seit langer Zeit einsetze. Denn mit dem Baukindergeld werden vor allem Familien mit kleineren und mittleren Einkommen gefördert. So liegt das zu versteuernde Haushaltseinkommen bei mehr als 60 Prozent der rund 260.000 Bezieher des Baukindergeldes unter 40.000 Euro. Ohne diese Anschubfinanzierung wäre für viele Antragsteller der Schritt in die eigenen vier Wände deutlich schwieriger geworden.

Aber anders als heute in einigen Medien dargestellt, handelt es sich zunächst nur um einen Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2021, den wir jetzt im Deutschen Bundestag beraten und verabschieden müssen.

Für mich kann dabei die vorgeschlagene dreimonatige Corona-bedingte Verlängerung aber nur ein erster Aufschlag sein. Im parlamentarischen Verfahren muss es jetzt darum gehen, dass wir das Baukindergeld bis mindestens Ende 2021 verlängern, um dann in der neuen Legislaturperiode eine Verstetigung hinzubekommen.

Für eine Verlängerung bis mindestens Ende 2021 spricht zudem, dass von den vorgesehenen insgesamt fast 10 Mrd. Euro laut Informationen des Bundesinnenministeriums bis August 2020 erst 5,5 Mrd. Euro fest gebunden sind.

Für mich persönlich ist es daher sinnvoll, diesen Puffer zu nutzen. Damit geben wir Familien eine verlässliche Perspektive und leisten einen wichtigen Beitrag zur Altersvorsorge der Menschen. In Zeiten von immer weiter ansteigenden Mieten, die auch die Corona-Pandemie bisher nicht stoppen konnte, kann dieser Aspekt nicht genug betont werden.“

Hintergrund

Allein in Niedersachsen sind seit dem Start des Baukindergeldes bis zum 31. August 2020 fast 31.500 Anträge mit einer Zuschusssumme von 666,4 Mio. Euro bewilligt worden. Darin enthalten sind auch vorläufige Zusagen, die erst nach positiver Prüfung der einzureichenden Nachweisdokumente ausgezahlt werden. Mit einem Anteil von 12 Prozent der gesamten Zuschüsse profitiert Niedersachsen gemessen an seiner Bevölkerung (~9,6% der Gesamtbevölkerung) überproportional vom Baukindergeld.