Verbrauchsgüterkaufrecht: Keine Verlängerung der Beweislastumkehr für lebende Tiere

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In der Nacht zu Freitag wurde im Deutschen Bundestag die Umsetzung der EU-Warenkaufrichtlinie ins nationale Recht beschlossen. Neben neuen Regelungen zum Verkauf von digitalen Elementen betreffen die Änderungen auch Regelungen für Kaufverträge mit lebenden Tieren. Dazu erklärt die heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Silvia Breher:

„Es ist gut und richtig, dass wir mit der Umsetzung der europäischen Warenkaufrichtlinie den Verbraucherschutz stärken. Das stellen wir durch die Neudefinition der Sachmangelfreiheit, der Aktualisierungsverpflichtung bei Käufen mit digitalen Elementen  und der Verlängerung der Beweislastumkehr für Verkäufer von sechs auf 12 Monaten sicher.

Aber das, was für Waren gut und sinnvoll ist, ist beim Handel mit lebendigen Tieren nicht sachgerecht und macht auch aus Gründen des Tierschutzes keinen Sinn. Tiere verändern sich im Laufe ihres Lebens und sie reagieren ganz unterschiedlich auf Umgebung, Haltung, Futter und Pflege. Gerade bei uns im Pferdeland Niedersachsen waren die Sorgen vor einer Verlängerung der Beweislastumkehr daher groß.

Deshalb bin ich froh, dass wir die SPD letztendlich davon überzeugen konnten, die derzeit geltende sechsmonatige Regelung für Kaufverträge für lebendige Tiere beizubehalten. Das ist aufgrund einer Öffnungsklausel in der EU-Warenkaufrichtlinie möglich.“

 

 

 

Foto: CDU