Stärkung des Ehrenamts in der Corona-Pandemie

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Ab sofort können sich Vereine und Initiativen, die hilfsbedürftige Menschen in der aktuellen Corona-Situation unterstützen, im Rahmen des Förderprojektes „Ehrenamt stärken. Versorgung sichern“ um finanzielle Unterstützung bewerben Die Bundestagsabgeordnete Silvia Breher MdB informiert über das Sonderprojekt aus dem Bundesprogramm Ländliche Entwicklung (BULE):

„In den letzten Monaten gab es im Zuge der Kontaktbeschränkungen eine riesige Welle der Hilfsbereitschaft. Auch bei uns im Oldenburger Münsterland haben viele Menschen direkt die Not für hilfsbedürftige Menschen im Blick gehabt. Sie haben nicht lange gezögert und sich überlegt, wie man die Versorgung mit Lebensmitteln und Dingen des täglichen Bedarfes sicherstellen kann. Dabei treffen die Herausforderungen auch die Ehrenamtlichen selbst: Zum Beispiel die Einhaltung der neuen Abstands- und Hygieneregeln oder sie gehören selbst zur Risikogruppe und mussten sich zum Schutz ihrer eigenen Gesundheit gezwungenermaßen zurückziehen.

Deshalb freue ich mich, dass das Bundeslandwirtschaftsministerium das Sonderprojekt „Ehrenamt stärken. Versorgung sichern.“ aufgelegt hat, um Ehrenamtliche bei der Umsetzung der zusätzlichen Anforderungen aufgrund der Corona-Pandemie mit einem Zuschuss zu unterstützen. Damit wollen wir den Ehrenamtlichen unter die Arme greifen, damit sie Älteren und Angehörigen von Risikogruppen weiterhin im Alltag, insbesondere bei der Lebensmittelversorgung, helfen können.“

Bewerben können sich eingetragene Vereine, gemeinnützige GmbHs, öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften, als gemeinnützig anerkannte Stiftungen des bürgerlichen Rechts oder auch genossenschaftlich organisierte Dorfläden und -gaststätten aus dem ländlichen Raum. Gefördert werden zum Beispiel Neuanschaffungen von Desinfektionsmitteln, Schutzmasken, Fahrrädern und Transportboxen oder auch Kameraequipment und Headsets für Videokonferenzen als vollfinanzierter Zuschuss. Die Antragstellung setzt voraus, dass keine eigenen finanziellen Mittel eingebracht werden können. Förderfähig sind Aufwendungen zwischen 2.000 Euro bis 8.000 Euro. Das Bewerbungs- und Antragsverfahren erfolgt in zwei Stufen und kann direkt online bei der Bundesanstalt für ländliche Entwicklung (BLE) https://www.ble.de/DE/Projektfoerderung/Foerderungen-Auftraege/Kompetenzzentrum-Laendliche-Entwicklung/Interessenbekundung/Interessenbekundung_node.html gestartet werden. Wichtig: Es gilt das Windhundverfahren.