Frau Präsidentin! Herr Minister Rainer! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Wir haben nur 20 Minuten Debattenzeit und eine ganze Reihe Gesetzesänderungen. Trotzdem möchte ich meine Rede mit einer einfachen Zahl beginnen: 110 Euro. Im Tiergesundheitsgesetz erhöhen wir nämlich den Entschädigungshöchstsatz für Geflügel im Seuchenfall von 50 auf nunmehr 110 Euro.
Liebe Iris Tapphorn – du wirst das jetzt hören -, endlich ist es so weit. Iris Tapphorn ist eine Gänsehalterin bei mir aus dem Wahlkreis. Letztendlich hat sie dieses ganze Thema auf den Weg gebracht. Ich war schon 2022 bei ihr auf dem Hof. Da hat sie mir erzählt, wie die Lage ist, wenn gekeult wird und man den Wert der Tiere nicht erstattet bekommt. Es gibt bei uns nur wenige Gänsehalter; 80 Prozent des Gänsefleisches importieren wir nämlich. Im Seuchenfall lassen wir bis jetzt gerade diese Betriebe im Stich. Denn 50 Euro reichen bei Elterntieren beileibe nicht aus, und eine private Versicherungsmöglichkeit gibt es nicht. Deswegen geht es hier um die Existenz.
Unser erster Anlauf in dieser Sache war der Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion vom 21.06.2022, der von der Ampel leider abgelehnt wurde.
Der Gesetzentwurf konnte im zweiten Anlauf dann leider nicht mehr umgesetzt werden. Aller guten Dinge sind drei: nun der dritte Anlauf. Und jetzt wird die Regelung kommen, nach Rücksprache mit den Ländern auch rückwirkend. Wir sichern das aktuelle Seuchengeschehen ab. Rückwirkend können die 110 Euro Höchstbetrag also ab dem 01.10. dieses Jahres angesetzt werden.
Es ist nur eine Zahl, 110 Euro, aber für die betroffenen Bäuerinnen und Bauern bedeutet diese Zahl im Zweifel die Existenz.
Wir haben weitere Änderungen im Tiergesundheitsgesetz und im Tierarzneimittelgesetz. Wir setzen den Koalitionsvertrag weiter um. Wir harmonisieren. Wir setzen EU-Recht eins zu eins um und bauen Bürokratie ab. Auch das Pflanzenschutzgesetz passen wir rechtsbereinigend an das EU-Recht an. Und wir verschieben die Pflicht zu elektronischen Aufzeichnungen – auch das war ein Hinweis aus der Praxis – noch einmal um ein Jahr, um den Betrieben die Anschaffung der notwendigen Technik möglich zu machen.
Schließlich: Heute in der ersten Lesung verschieben wir die Pflicht zur Verwendung der Tierhaltungskennzeichnung auf den 01.01.2027. Gleichzeitig – das möchte ich betonen – arbeiten wir an den inhaltlichen Änderungen, die notwendig sind, damit diese Pflicht am Ende auch tatsächlich zu einem Mehrwert führt. Damit befinden wir uns auf der Zielgeraden. Aber für das Verfahren, für die Notifizierung und am Ende auch für die Umsetzung in der Praxis brauchen wir diese Fristverschiebung ein weiteres Mal.
Für heute wünsche ich Ihnen allen einen schönen Abend und vor allen Dingen frohe und gesegnete Weihnachten und schöne Tage mit euren Lieben.
Danke.
Foto: Dt. Bundestag
