Rede im Dt. Bundestag zum Verbot von Kinderehen

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Silvia Breher (CDU/CSU):

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Vor sechs Tagen haben wir hier im Plenum zum Weltfrauentag über Gleichberechtigung und über Frauenrechte gesprochen. Nun geht es um Kinderrechte. Kinderehen sind das Gegenteil von dem, was wir erreichen wollen. Kinderehen haben rein gar nichts mit Romantik zu tun. Sie werden auch nicht freiwillig geschlossen, sondern die Mädchen stehen unter unglaublichem Druck aufgrund der Erwartungen und Vorstellungen ihrer Familien. Kinderehen nehmen Kindern, jungen Mädchen, jede Chance auf ein selbstbestimmtes Leben. Der Schutz der Minderjährigen, der Schutz dieser Kinder, müsste absolute Priorität haben, und da darf es kein Aber geben.

Die Federführung liegt beim Bundesjustizminister. Aber angesichts der Tatsache, dass Sie noch über den Weg zur Neuregelung und über Details sprechen, ist es absolut nicht nachvollziehbar – aus meiner Sicht ist das, ehrlich gesagt, überhaupt nicht zu verstehen -, dass sich die selbsternannte Bundesgesellschaftsministerin Lisa Paus bislang an keiner Stelle mit keinem einzigen Wort zum Schutz der Minderjährigen und zum Schutz der Opfer von Kinderehen geäußert hat.

Frauenrechte, Gleichstellung, der Schutz der Minderjährigen – all das liegt im Verantwortungsbereich der Bundesfamilienministerin, der Bundesfrauenministerin. Sie wäre an dieser Stelle gefordert.

Kinderehen sind in Deutschland verboten, und das hat das Bundesverfassungsgericht dem Grunde nach auch bestätigt.

Kinderehen müssen nach unserer festen Überzeugung auch zukünftig verboten bleiben. Und seit heute, eigentlich seit gestern, sollten wir annehmen, dass Sie sich geeinigt hätten. Wenn ich Ihren Reden jetzt zuhöre, muss ich sagen: Über Inhalte wissen wir nichts, und außerdem sind sie widersprüchlich. Die Kollegin Dilcher hat gesagt: Da müssen wir uns was einfallen lassen. – Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist 14 Monate her, in drei Monaten läuft die Frist ab. Den Opfern von Kinderehen läuft die Zeit davon, und Sie haben diese Zeit einfach nicht genutzt.

Aus der Antwort der Bundesregierung auf unsere Kleine Anfrage geht was hervor? Die Fälle unwirksamer Minderjährigenehen erscheinen in keiner Statistik. Die Dunkelziffer nicht gemeldeter Eheschließungen ist nicht bekannt; Sie haben keine Erkenntnisse.

Schutz von Minderjährigen vor informellen Eheschließungen: Die Daten werden nicht erhoben. Eine Verstärkung der Aufklärung ist nicht geplant. Und so geht es in Ihrer Antwort endlos weiter:

Es liegen keine Erkenntnisse vor. Die Zuständigkeit liegt bei den Ländern. Daten liegen nicht vor.

Jetzt wollen Sie, passend zur öffentlichen Diskussion, passend zu dieser Debatte heute, einen Gesetzesentwurf vorlegen. Ich hoffe jedenfalls sehr, dass dieser Gesetzentwurf gut durchdacht sein wird und vor allen Dingen den Anforderungen zum Schutz der Opfer von Kinderehen wirklich gerecht wird. In dieser Debatte unterstützen wir Sie gerne.

Vielen Dank.

Foto: Deutscher Bundestag