Rede zum gestaffelten Mutterschutz nach Fehlgeburten

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frauen! Und vor allen Dingen: Liebe Natascha Sagorski! Heute ist dein Tag. Am 19. Dezember 2024 hast du geschrieben: Ich wünsche mir ein Weihnachtswunder. – Da hatten wir die erste Lesung, noch von zwei Gesetzentwürfen. Und etwas verspätet: Heute wird es dieses Weihnachtswunder geben. Das ist vor allen Dingen dir und dieser Petitionen zu verdanken sowie den ganzen Mitstreiterinnen und Mitstreitern und der Öffentlichkeit, die hergestellt worden ist. Das zeigt: Die Demokratie funktioniert in unserem Land, wenn Menschen Dinge aufs Tableau heben, die wichtig sind, von denen sie überzeugt sind und für die sie streiten. Dann kann es im Parlament auch mal schnell gehen. Im Namen aller Frauen in diesem Land danke ich für diese Petition.

Worum geht es in diesem Gesetzentwurf? Um den Mutterschutz, um den Schutz der Gesellschaft, den es bislang für Frauen bei einer Fehlgeburt, bei einer stillen Geburt erst ab der 24. Schwangerschaftswoche oder ab einem Gewicht des totgeborenen Babys von 500 Gramm gibt. Davor gibt es eben nichts.

Es ist ein Tabu. Frauen reden nicht darüber, man verschweigt es. Man macht einfach so weiter wie vorher, oder man lässt sich krankschreiben. Aber den Schutz der Gesellschaft haben Frauen an der Stelle eben noch nicht. Und genau das, liebe Frauen, ändern wir heute mit unserem Gesetzentwurf, den wir gleich mit Zustimmung der CDU/CSU, der FDP, des Bündnisses 90/Die Grünen und der SPD gemeinsam verabschieden werden.

Zukünftig wird der Anspruch auf Mutterschutz schon ab der 13. Schwangerschaftswoche greifen und dann aufwachsend gestaffelt. Und er wird freiwillig sein für die Frauen. Sie dürfen sich entscheiden. Es ist ein Recht, aber keine Pflicht, ihn in Anspruch zu nehmen. Jede darf für sich entscheiden: Brauche ich diesen Schutzraum, oder hilft es mir, wenn ich weiter arbeiten gehen kann? Genau das ist der entscheidende, der wichtige Unterschied.

Daneben nehmen wir noch eine Klarstellung hinsichtlich der Fristen bei einer späten Totgeburt vor, damit es hier nicht zu Unterschieden bei der Länge der Mutterschutzfristen kommt.

Und vor allen Dingen sind auch die selbstständigen Frauen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind und Krankengeld erhalten, miterfasst, aber eben nicht die Frauen – deswegen haben wir auch gemeinsam den Entschließungsantrag erarbeitet -, die privat krankenversichert sind und Krankentagegeld erhalten. Dazu gab es leider keine Vorgespräche, keine Vorarbeit im Ministerium, worauf wir hätten zurückgreifen können. Wir können in diese Versicherungsverträge nicht ad hoc eingreifen. Deswegen: Das machen wir später.

Ein paar andere Themen im Bereich des Mutterschutzes haben wir ja auch noch, zum Beispiel die Petition „Mutterschutz für Selbstständige“ von Johanna Röh. Auch das ist noch offen und ein Auftrag für die Zukunft.

Ich möchte für heute sagen: Dies ist ein richtig guter Tag, ein richtig guter Moment für alle Frauen und im Grunde für unsere gesamte Gesellschaft; denn wir anerkennen ein weiteres Recht von Frauen. Das ist es, was wir heute, glaube ich, in den Mittelpunkt stellen sollten.

Meine Vorrednerin hat es schon angesprochen: Es geht darum, dass wir gemeinsam, wenn wir wollen, gute Dinge voranbringen können, über alle Grenzen hinweg. Und dafür bedanke ich mich bei den Kolleginnen von FDP, SPD und Bündnis 90/Die Grünen.

Vielen Dank.

Foto: Dt. Bundestag