Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter Meilenstein für Vereinbarkeit von Familie und Beruf

  • von

Der Deutsche Bundestag beschließt heute mit dem Ganztagsförderungsgesetz ein zentrales Vorhaben der Großen Koalition. Dazu erklärt die CDU-Bundestagsabgeordnete Silvia Breher:


„Mit der Einführung eines Rechtsanspruchs auf eine Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder schließen wir eine große Betreuungslücke, die sich bisher für viele Familien nach Kita bzw. Kindergarten auftut. Eltern brauchen auch nach der Einschulung eine gute Bildung und eine verlässliche Betreuung für ihre Kinder. Mit dem Ganztagsförderungsgesetz verbinden wir jetzt nach jahrelangen harten Verhandlungen beides. Der Rechtsanspruch ist insbesondere eine große Chance für unsere ländlichen Räume, damit auch hier flächendeckend ganztägige Betreuungsangebote entstehen.

Konkret wird der Anspruch ab dem 1. August 2026 in Kraft treten und zunächst für Grundschulkinder der ersten Klassenstufe gelten. Er soll dann in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet werden. Damit hat ab dem 1. August 2029 jedes Grundschulkind der Klassen eins bis vier einen Anspruch auf ganztägige Betreuung.
Auch wenn ich mir die Einführung des Rechtsanspruchs früher gewünscht hätte, brauchen die Bundesländer Zeit, um das erforderliche Personal auszubilden und die Kommunen Spielraum, um die strukturellen und organisatorischen Voraussetzungen vor Ort zu schaffen.
Entscheidend ist dabei, dass die Länder die vom Bund bereitgestellten Mittel für die jährlichen Betriebskosten an die mit der Umsetzung des Rechtsanspruchs beauftragten Träger vollumfänglich weitergeben. Aufgrund finanzverfassungsrechtlicher Vorgaben ist eine direkte Durchleitung nicht möglich. Zusätzlich müssen die Länder die steigende Kostenbelastung der Kommunen angemessen Rechnung tragen.
Die Umsetzung des Rechtsanspruchs wird eine Herkulesaufgabe, keine Frage. Aber Bund, Länder und Kommunen müssen jetzt gemeinsam die Ärmel hochkrempeln, um Kinder und Familien bestmöglich zu unterstützen.“

Hintergrund:
Der Rechtsanspruch sieht einen Betreuungsumfang von acht Stunden an allen fünf Werktagen vor. Die Unterrichtszeit wird angerechnet. Der Rechtsanspruch soll – bis auf maximal 4 Wochen – auch in den Ferien gelten. Eine Pflicht, das Angebot in Anspruch zu nehmen, wird es nicht geben.
Der Bund unterstützt den Ausbau mit bis zu 3,5 Mrd. Euro für Investitionen in ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote. Davon werden 750 Millionen Euro über das Investitionsprogramm zum beschleunigten Ausbau der Bildungsinfrastruktur für Grundschulkinder bereits bereitgestellt. Der Bund beteiligt sich auch an den laufenden Betriebskosten der Ganztagsbetreuung stufenweise aufsteigend ab 2026 und dauerhaft ab 2030 im Umfang von rund 30 Prozent.