Krankenhäuser tragen große soziale Verantwortung – Strafzahlung bei fehlender Anschlussbetreuung vermeiden

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Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und auch die Krankenhäuser im Oldenburger Münsterland schalten aktuell eine großangelegte Anzeigenkampagne, mit der sie sich gegen Strafzahlungen wehren, die im neuen sogenannten MDK-Reformgesetz vorgesehen sind. Dazu erklärt die CDU-Bundestagsabgeordnete Silvia Breher:

„Ziel des im letzten Jahr verabschiedeten MDK-Reformgesetzes ist es, den bisherigen Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) organisatorisch von den Krankenkassen zu lösen und unabhängiger aufzustellen. Gleichzeitig sollen die Krankenhäuser durch die Einführung einer neuen Prüfquotensystematik erheblich entlastet werden.

Richtig ist dabei, dass mit dem Gesetz jetzt auch Strafzahlungen einhergehen, wenn die Prüfung des neuen Medizinischen Dienstes (MD) zu einem anderen Ergebnis kommt als die vorgelegte Abrechnung des Krankenhauses. Welche konkreten Auswirkungen diese Strafzahlung auf das Entlassmanagement der Krankenhäuser haben wird, muss jetzt eng verfolgt werden.

Klar ist für mich dabei aber, dass Krankenhäuser eine große soziale Verantwortung für ihre Patienten tragen und wir eine praxistaugliche Lösung für diejenigen Fälle finden müssen, in denen keine Anschlussbetreuung gewährleistet ist. Es kann nicht sein, dass Krankenhäuser aufgrund der neuen Rechtslage pflegebedürftige Patienten wider besseren Wissens einfach vor die Tür setzen müssen, obwohl sich dann niemand mehr um sie kümmern kann.

Daher müssen wir an dieser Stelle nicht nur eine Lösung für die drohenden Strafzahlungen finden, sondern auch dringend bei den fehlenden Kurzzeitpflegeplätzen nachbessern.“