Infrastrukturausbau in der Ganztagsbetreuung

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Heute geht es um eine ganz einfache Frage: ob wir den Kommunen, die die Chance ergriffen haben, die Beschleunigungsmittel zu nutzen, die also beim Ausbau zur Ermöglichung der Ganztagsbetreuung vorangegangen sind, aber bis Ende 2022 eben nicht fertig geworden sind, ganz einfach mit einer Fristverlängerung helfen oder, liebe Kollegen von der Ampel, ob Sie diese Kommunen im Stich lassen und ins finanziell Ungewisse entlassen.

Das Problem ist hinreichend bekannt – wir haben es jetzt mehrfach diskutiert -, und die Sachverständigen waren da am Montag einer Meinung. Sie haben gesagt, diese Fristverlängerung ist sinnvoll, und die Kommunen brauchen diese Fristverlängerung. Sie könnten den Kommunen also helfen, Sie wollen es aber nicht.

Jetzt hören wir, das sei ein Einzelfall, dieser eine Einzelfall aus Hesel. Nein, das ist es nicht. Es gibt auch noch die Kommune Reppenstedt, die 1,5 Millionen Euro zurückzahlen muss, weil sie mit den Auszahlungen bis Ende 2022 nicht fertig geworden ist.

In meinem Wahlkreis gibt es zwei Kommunen, die das Gleiche betrifft, im Wahlkreis Harz haben wir drei, in NRW und in anderen Bundesländern gibt es weitere Fälle.

Die Staatssekretärin hat in der letzten Debatte hierzu Folgendes gesagt:

… die Verwaltungsvereinbarung regelt, bis wann die Mittel abgerufen werden sollen, aber nicht, bis wann die Projekte abgeschlossen sein müssen; das obliegt den Ländern.

Heute wissen wir: Niedersachsen hätte gerne genau so gehandelt; sie dürfen es aber nicht. Die Aussage der Staatssekretärin in der letzten Debatte war falsch. Gefördert werden dürfen die Kommunen nur für Zahlungen, die bis Ende des letzten Jahres auch getätigt worden sind.

Jetzt Ihre Aussage, gerade auch von der Kollegin: Wir werden keine Kommune im Stich lassen. Wir haben eine pragmatische Lösung, so die Worte des Staatssekretärs. Ich skizziere mal die pragmatische Lösung am Beispiel der Kommune Hesel: 700 000 Euro plus Zinsen zahlt der Bürgermeister jetzt zurück. Dann kann er einen neuen Antrag stellen, falls die Verwaltungsvereinbarung II im Laufe dieses ersten Halbjahres unterschrieben wird, aber nur für den Fall, dass es auch eine Kofinanzierung in Niedersachsen gibt. Die gibt es für 2023 aber nicht. Also kann für 2024 ein Antrag auf eine Förderung in Höhe von 700 000 Euro gestellt werden. Diese 700 000 Euro bekommt er aber nur dann, wenn der vorzeitige Beginn einer Maßnahme, die dann bereits seit einem Jahr abgeschlossen sein wird, bewilligt wird. Und was ist mit den Zinsen? – Der tolle Tipp vom Staatssekretär: Das Land Niedersachsen könnte großzügig darauf verzichten.

Das ist für mich ein Schildbürgerstreich und nichts anderes.

Es gibt eine einfache Lösung: diese Fristverlängerung. Sie haben die Wahl, ob Sie das wollen oder ob Sie die Kommunen im Stich lassen. Stimmen Sie unserem Gesetzentwurf zu, wenn Sie ehrlich sind!

Danke.