Hilfen für Familien bei Adoption (Adoptionshilfegesetz)

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Meine Rede im Deutschen Bundestag zum Adoptionshilfegesetz

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Ich habe mir gewünscht, dass wir heute ein bisschen mehr über die positiven Dinge in diesem Gesetz sprechen, über die wesentlichen Inhalte, über die wir uns im Grunde einig sind – bis auf diesen einen Punkt der Stiefkindadoption, der aber jetzt so einen breiten Raum eingenommen hat. Ich werde dazu gleich noch ein bisschen was sagen.

Zunächst einmal möchten wir mit diesem Gesetz doch eines fördern: das Gelingen der Adoption, und zwar aus Sicht des Kindes, damit es dem adoptierten Kind möglich wird, gut aufzuwachsen und in seiner neuen Familie zu einem gesunden und frohen Leben zu finden. Dazu haben wir die Beratungspflichten in dieses Gesetz aufgenommen, ein Recht auf Begleitung auch über die Adoption hinaus, ein Recht auf unterstützende Beratung für die abgebenden Eltern, dass sie wissen: Was können wir statt Adoption sonst noch machen? All dies sind ganz wichtige Punkte in diesem Gesetz. Ich freue mich, dass es gelungen ist, dieses entsprechend umzusetzen.

Einen Punkt möchte ich hier noch einmal ganz besonders hervorheben, und zwar den offenen Umgang mit der Adoption. Es ist doch so, dass Eltern nicht wissen: Sage ich es meinem adoptierten Kind, und wie sage ich es? Wie gehe ich um mit dem Thema Adoption? Deswegen ist es gut und richtig, dass die Adoptionsvermittlungs-stellen jetzt angehalten werden, zu beraten, zu begleiten und zu erklären, was im Sinne des Kindes an welcher Position im Leben mitgeteilt werden kann: ein offener Umgang mit der Herkunfts- und am Ende auch mit der Adoptionsfamilie. Wir fördern auch den Kontakt zwischen Herkunfts- und Adoptionsfamilie. Überall dort werden die Familien begleitet und unterstützt.

Was für uns ganz wichtig ist, ist, dass wir die unbegleitete Auslandsadoption jetzt endlich untersagen. Wir gehen gegen den Kinderhandel vor, gegen das Kaufen eines Kindes im Ausland ohne jegliche Kontrolle und Begleitung.(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)Zukünftig werden diese Adoptionen von einer Fachstelle nach unseren Standards beraten und begleitet, damit auch die Kinder aus dem Ausland mit ihren Familien den gleichen Schutz erfahren wie die Kinder in Deutschland. Das ist für mich ein ganz, ganz wichtiger positiver Faktor in diesem Gesetz.

Herr Pasemann, da Sie sich hier ja immer hinstellen und sagen, was alles nicht toll und was alles bescheiden an unserem Gesetz ist: Ganz ehrlich: Ich kenne einen in dieser Debatte, von dem habe ich nicht einen einzigen konstruktiven Vorschlag gehört, und das sind Sie. Sie haben keinen Änderungsvorschlag vorgelegt. Aber eines habe ich von Ihnen gehört: im Ausschuss gestern die Bemerkung, wir könnten die Auslandsadoptionen doch begrenzen. Was für ein grandioser Vorschlag! Vielleicht würden Sie sich mal mit dem Inhalt des Gesetzes beschäftigen, mit den positiven Bildern und mit den Vorteilen, die wir für die Kinder und Familien mit diesem Gesetz auf den Weg bringen.

Ich möchte jetzt doch noch mal was zu den Anträgen sagen: Ja, die Beratungspflicht gilt zukünftig auch für die Stiefkindadoptionen. Alle Sachverständigen haben gesagt, dass es sinnvoll ist, die Beratungspflicht auf Stiefkindadoptionen auszuweiten. Sie haben aber sehr wohl auch auf diesen Punkt hingewiesen, der in Ihren Anträgen vorhanden ist. Auch wir – und das wissen Sie – haben über diesen Punkt debattiert und intensiv gesprochen. Wir kennen die Situation der lesbischen Elternpaare, und wenn wir ganz ehrlich sind – die Ministerin hat es vorhin schon gesagt –, dann ist das Ergebnis Ihrer Anträge nur Make-up in dieser Diskussion. Sie beendet nämlich nicht die Situation. Es ist doch nicht die Frage, ob bei Stiefkindadoptionen beraten wird oder nicht; es ist doch eine Frage des Abstammungsrechtes, und ob lesbische Elternpaare am Ende überhaupt eine Stiefkindadoption durchführen müssen. Diese Diskussion gehört nicht in dieses Gesetz. Diese Diskussion gehört ins Abstammungsrecht, und wir werden diese Diskussion im Rechtsausschuss weiterführen und dort intensiv diskutieren. Deshalb: Abgesehen von dieser Diskussion ist es ein gutes Gesetz, und ich bitte um Ihre Zustimmung.