Hilfen für die Land- und Ernährungswirtschaft

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Land- und Ernährungswirtschaft werden als systemrelevante Infrastruktur anerkannt!
Damit wird in einer Krise wie dieser sichergestellt, dass die Versorgung unter Berücksichtigung des notwendigen Gesundheitsschutzes auch weiterhin aufrechterhalten werden kann.

Heute wurden im Bundestag im Zuge des Corona-Hilfspaketes zahlreiche Beschlüsse gefasst, die auch Erleichterungen und Hilfen für unsere heimische Land- und Ernährungswirtschaft darstellen. Dazu gehören:

1. Mehr Flexibilität

  • Ausweitung der „70-Tage-Regelung“ bis zum 31. Oktober auf bis zu 115 Tage. Saisonarbeitskräfte dürfen ihre Tätigkeit somit länger sozialversicherungsfrei ausüben
  • Arbeitnehmerüberlassung wird ohne Erlaubnis möglich,
  • Arbeitszeitflexibilisierung

 

2. Anreize für die Aufnahme einer vorübergehenden Beschäftigung in der Landwirtschaft

Die Hinzuverdienstmöglichkeiten für Bezieher von Kurzarbeitergeld und Vorruheständler werden nicht angerechnet

Bei Kurzarbeit: bis Ende Oktober 2020 und bis zur Höhe des ursprünglichen Nettolohns

Bei Vorruheständlern: deutliche Anhebung der Grenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung und komplette Aufhebung in der Alterssicherung der Landwirte bis Ende 2020)

 

3. Kündigungsschutz bei Pachtzahlungen

Landwirten, die aufgrund der Corona-Krise Schwierigkeiten haben, ihre Pacht zu bedienen, darf bis zum 30. Juni nicht einseitig gekündigt werden.

 

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Artikel/DE/2020/032320_Corona_FH.html;jsessionid=9B017561E49860C2BC6992295DFEDA8C.1_cid289

 

4. Die neue Plattform https://www.daslandhilft.de/

stellt den Kontakt zwischen suchenden Landwirten und Menschen her, die aktuell helfen und sich etwas dazuverdienen möchten.

 

5. Im Rahmen des Hackathon #wirvsvirus  ist die Homepage https://wir-bleiben-liqui.de/ entstanden.

Hier können Sie schnell und aktuelle Fördermöglichkeiten und Ansprechpartner finden.

 

6. Liquiditätshilfedarlehen der Landwirtschaftlichen Rentenbank

Alle Unternehmen der Landwirtschaft, des Weinbaus und des Gartenbaus können diese Darlehen der Rentenbank für die Deckung ihres    Liquiditätsbedarfs bei der Hausbank beantragen. Es genügt dabei die Begründung, dass der Liquiditätsbedarf durch die Corona-Krise ausgelöst wurde.  Die Antragstellungen laufen bereits.

Kurzfristig hat die Landwirtschaftliche Rentenbank für zahlreiche Betriebe Tilgungsaussetzungen für laufende Darlehen der Rentenbank vereinbart, um eventuelle Liquiditätsengpässe abzumildern.

https://www.rentenbank.de/foerderangebote/foerderberater/

 

Alle Infos auch zum Nachlesen beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft:

https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/2020/054-coronapaket-der-bundesregierung.html