Generaldebatte zur Familienpolitik des Bundes

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Ministerin Spiegel, zunächst auch von mir: Herzlichen Glückwunsch zu Ihrem Amt und viel Erfolg zum Wohle aller Familien in Deutschland!

Ihr Koalitionsvertrag verspricht viel, nicht nur gesellschaftspolitisch. Er verspricht vor allen Dingen auch viel Geld. Ich möchte nur mal ein paar Stichworte nennen: Sofortzuschlag, Kindergrundsicherung, Elterngeld, haushaltsnahe Dienstleistungen, Anschlussprogramm für unser Corona-Aufholprogramm und Fortführung der Mittel für unser Gute-KiTa-Gesetz.

Viele gut klingende Überschriften; das ist richtig. Aber es ist eben alles nicht nur eine Frage der Haltung, sondern auch eine Frage der Finanzierung. Deswegen gehe ich davon aus, dass Sie mehr als nur einen guten Draht zu Ihrem Finanzminister haben, der Ihren Haushalt trotz Schuldenbremse erheblich aufstocken müssen wird; denn es sind Ihre Versprechen an die Familien.

Ihr Kernversprechen: die Einführung einer Kindergrundsicherung. Diese Debatte ist nicht neu. Nein – richtig -, wir haben diese Debatte schon oft geführt, und deswegen frage ich mich: Warum haben Sie noch keine Antworten, noch keine Ideen für einen Weg und handeln aktuell eher nach dem Motto: „Wenn ich nicht mehr weiter weiß, gründ’ ich einen Arbeitskreis“? Das ist mir an dieser Stelle definitiv zu wenig.

Weil Ihre Umsetzung eben länger dauert, gibt es einen Sofortzuschlag. Sofortzuschlag: Wer bekommt den denn? Wie viel? Wann? Monatlich oder jährlich? Antworten auf diese Fragen kann bis jetzt noch niemand aus dieser Bundesregierung geben. Zudem gibt es später die Kindergrundsicherung, einen Garantiebetrag für jedes Kind – gibt es schon: wir nennen das Kindergeld -, und ein vom Elterneinkommen abhängig gestaffelten Zusatzbetrag. Den gibt es übrigens heute auch schon. Wir nennen das Kinderzuschlag und Bildungs- und Teilhabepaket.

Die Leistungen sollen zusammengefasst und in einem neuen digitalen Kinderchancenportal einfach automatisiert berechnet und ausgezahlt werden, zitiere ich. Ich kann Sie beruhigen, liebe Koa: Die Arbeit können Sie sich sparen; die haben wir nämlich in der letzten Legislatur bereits mit dem Digitale-Familienleistungen-Gesetz gemacht.

Die rechtlichen Grundlagen sind geschaffen. Sie müssen es nur noch umsetzen.

Jedes Kind in Deutschland, das sozial benachteiligt ist, ist eins zu viel. Wenn Sie gute Ideen haben, haben Sie uns an Ihrer Seite. Aber Ihr Wunsch, dass die Leistungen aus der Kindergrundsicherung nun direkt beim Kind ankommen, ist doch, ganz ehrlich, eine leere Phrase. Das Geld wird immer in den Familien ankommen und nicht direkt beim Kind. Fakt ist: Geld alleine hilft nicht. Dadurch geht noch kein Kind, das heute ohne Frühstück in die Schule geht, mit Frühstück oder einem gesunden Essen durch den Tag.

Hier gilt es, auch zukünftig Familien, Kinder und Eltern, zu unterstützen, und zwar zielgerichtet und bedarfsorientiert, mit guten und verlässlichen Bildungseinrichtungen und Betreuungsangeboten und flächendeckenden Anlaufstellen, damit Leistungen auch abgerufen werden, und vor allen Dingen gilt es, die Eltern in Erwerbstätigkeit zu bringen. Das war und das ist unser Anspruch als Union.

Sie kündigen eine umfassende Reform des Sorge- und Umgangsrechtes an. Studien sollen diese Vorhaben begleiten. Aber bitte machen Sie nicht den zweiten Schritt vor dem ersten. Diese Studien müssen Grundlage von rechtlichen Entscheidungen sein. In diesem Zusammenhang frage ich Sie nach der teuren Forschungsstudie „Kindeswohl und Umgangsrecht“. Was ist daraus geworden, was im BMFSFJ unter SPD-Führung für 1,2 Millionen Euro in Auftrag gegeben wurde? Der Datenschutzbeauftragte hat die Studie gestoppt, so zumindest unsere Informationen. Aber genau diese Infos brauchen wir, wenn wir ans Sorge- und Umgangsrecht gehen; denn für uns als Union steht das Kindeswohl immer an erster Stelle.

Zudem sprechen Sie auch heute, Frau Ministerin, über die zweiwöchige Freistellung des Partners nach einer Geburt bei vollem Gehalt. So weit, so gut. Sie verraten nur nicht, wer das bezahlen soll – vielleicht der Arbeitgeber? Aber, diese Freistellung entspricht entgegen Ihrem heutigen Artikel keiner Pflicht gemäß der EU-Vereinbarkeitsrichtlinie. Das sollten Sie wirklich besser wissen, Frau Ministerin. Mit unserem Elterngeld sind wir hier in Deutschland nämlich schon heute mehr als gut aufgestellt. Eine weitere Pflicht erwächst aus dem EU-Recht nicht. Es braucht einfach mehr als eine zweiwöchige Freistellung und einen weiteren Monat Elterngeld, liebe Koa: bessere Wahlfreiheit, mehr Zeitsouveränität, und das über das gesamte Berufsleben. Diese Vision, neue und alte Instrumente zusammenzubinden, haben wir, und das erwarten wir auch von Ihnen. Insofern wünschen wir Ihnen viel Erfolg bei der Umsetzung in den nächsten Jahren.

Danke schön.