Funktionierendes Internet gehört zur Daseinsversorge

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Gestern hat der Deutsche Bundestag abschließend eine umfassende Modernisierung und Überarbeitung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) beschlossen, die zum 1. Dezember 2021 in Kraft tritt. Damit wird ein Ordnungsrahmen für den schnelleren und flächendeckenden Ausbau von Gigabitnetzen bis 2026 geschaffen. Dazu erklärt die heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Silvia Breher:

„Mit der Verabschiedung des Telekommunikationsmodernisierungsgesetzes machen wir einen großen Schritt in Richtung digitaler Zukunft. Und erstmals wird die flächendeckende Mobilfunk- und Breitbandversorgung in ländlichen Räumen durchgängig bis zu den Kreisstraßen festgeschrieben. Dabei kann die Bundesnetzagentur auch die Telekommunikationsanbieter zum gemeinsamen Netzausbau in ländlichen Regionen verpflichten.“

Solche Kooperationen der Netzbetreiber können durch die gemeinschaftliche Nutzung von Masten, Leerrohren, Antennen oder Knotenpunkten von Funknetzen (sog. Infrastruktur-Sharing) erfolgen. Eine weitere Variante ist das lokale Roaming: In unterversorgten, dünn besiedelten Gebieten kann ein einzelner Netzanbieter den Ausbau bei der Bundesnetzagentur beantragen, damit auch diese unwirtschaftlichen Regionen endlich lückenlos abgedeckt werden.

„Auf diese Weise werden Anreize für Investitionen und Innovationen der Telekommunikationsunternehmen geschaffen und damit der Zugang zum Internet für jedermann“, sagt Silvia Breher. „Mit diesen Maßnahmen können mehrere Tausend Haushalte im Oldenburger Münsterland angeschlossen werden, die bisher in unterversorgten Gebieten liegen.“

„Nichts ist ärgerlicher als störanfällige Internetleitungen. Das muss man zukünftig nicht mehr einfach so hinnehmen. Hier sorgen wir für mehr Augenhöhe zwischen Verbrauchern und den Anbietern. Störungen müssen innerhalb eines Tages beseitigt werden, ansonsten können die Kunden eine Entschädigung verlangen. Damit schieben wir Verzögerungstaktiken, wie Probleme beim Technikertermin, einen Riegel vor. Auch wenn die vertraglich vereinbarte Internetgeschwindigkeit mit der tatsächlichen Geschwindigkeit nicht übereinstimmt, können Verbraucher den Preis senken. Ein funktionierender Internetanschluss gehört für mich zur Daseinsvorsorge „, so Silvia Breher.