Fakten zum Infektionsschutzgesetz

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Heute wurde die sogenannte Notbremse gegen die dritte Corona-Welle beschlossen, die bundeseinheitliche Schutzmaßnahmen vorsieht. Dazu gehören Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen.

Die Zahl der Neuinfektionen steigt rasant, Klinik- und Pflegepersonal droht akute Überlastung. Die Neuregelung im Infektionsschutzgesetz sieht daher bundeseinheitliche Schutzmaßnahmen vor. Wenn die Sieben-Tages-Inzidenz die Schwelle von 100 auf 100.000 Einwohner an drei Tagen in Folge überschreitet, gelten künftig in allen Bundesländern einheitliche Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus, die bis zum 30.06.2021 befristet sind.

Alle wichtigen Fakten zur Pandemiebewältigung hier zum Nachlesen (Stand 19.04.2021):

=> Faktenblatt Corona Stand 19.04.2021

Fragen und Antworten zur Änderung des Infektionschutzgesetzes:

=> F&A 4. Bevölkerungsschutzgesetz 19.04.2021