Debatte zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes

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Verlängerung der pandemiebedingten Sonderregelungen zum Elterngeld

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Heute beraten wir auch den Antrag der CDU/CSU-Fraktion zur Verlängerung der coronabedingten Elterngeldregelungen. Ich muss schon sagen: Wir haben uns doch sehr gewundert, dass bei der Erstellung Ihres Entwurfs zum SodEG trotz all der Verlängerungen der coronabedingten Sonderregeln niemand aus Ihrer Koalition und auch nicht die zuständige Bundesfamilienministerin Spiegel an die Verlängerung der coronabedingten Elterngeldregeln gedacht hat.

Aber wir helfen ja gern als Opposition, und deswegen freue ich mich, dass Sie unseren Änderungsantrag vollständig übernommen haben.

Aber eins lernt man eigentlich schon in Schule: Beim Abschreiben das selbstständige Denken nicht einstellen; denn auch die besseren Schüler machen mal einen Fehler. Sie aber haben auch den redaktionellen Fehler, der uns in unserem Änderungsantrag in der Begründung unterlaufen ist, eins zu eins übernommen.

Vielleicht besteht ja noch die Möglichkeit der Korrektur – schauen Sie mal nach -: Wir haben verwiesen auf Satz 3 in § 2b Absatz 1 BEEG.

Es müsste Satz 4 sein. – Der Fehler ist Ihnen auch unterlaufen. Vielleicht korrigieren Sie das.

Aber es geht uns um die Sache. Es geht uns um die vielen Eltern, die in den nächsten Tagen ein Kind erwarten, die in den vergangenen Tagen und Wochen Eltern geworden sind. Es geht um die Eltern, die in den vergangenen drei Monaten pandemiebedingt in Kurzarbeit waren oder Arbeitslosengeld bezogen haben, deren Kinder krank waren oder die die Kinder zu Hause betreuen mussten, weil die Einrichtungen – Kita, Schule – pandemiebedingt geschlossen waren. Diese Eltern müssen nun zukünftig nicht mehr fürchten, weniger Elterngeld zu bekommen; denn die Monate, in denen sie Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld, Kinderkrankengeld oder andere pandemiebedingte Sonderregelungen erhalten haben, die können ausgeklammert werden. Es geht aber auch um die Eltern, die aufgrund der Pandemie den Partnerschaftsbonus nicht bekommen können, weil einfach die Zeiten so waren, wie sie waren. Auch diese Eltern müssen nun nicht mehr fürchten, dass sie kein Elterngeld bekommen oder, noch viel schlimmer, es zurückzahlen müssen. Für all diese jungen Eltern haben wir uns als Opposition starkgemacht und letztlich auch die Koalition überzeugt. Die pandemiebedingten Sonderregeln werden im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz nicht nur verlängert, sondern gelten rückwirkend ab Ende Dezember 2021, und das ist eine gute Nachricht.

Vielen Dank.