Bundestag verabschiedet neues Tierarzneimittelgesetz

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Der Deutsche Bundestag wird heute die 17. Novelle Arzneimittelgesetz und den Erlass eines neuen Tierarzneimittelgesetzes beschließen. Damit wird eine neue EU-Verordnung in nationales Recht umgesetzt. Hierzu erklärt die zuständige Berichterstatterin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Silvia Breher:

„Wir beschließen heute zum ersten Mal ein eigenständiges Tierarzneimittelgesetz. Bisher werden Tierarzneimittel im Arzneimittelgesetz geregelt. Da bis zum 28. Januar 2022 Anpassungen an EU-Recht erforderlich sind, ordnen wir das nationale Tierarzneimittelrecht grundlegend neu und gehen damit einen wichtigen Schritt. Ein eigenständiges Tierarzneimittelgesetz wird den Besonderheiten in der tierärztlichen Versorgung, z.B. mit Blick auf das Dispensierrecht, noch besser gerecht. Es ermöglicht eine klarere und transparentere Zuordnung der Zuständigkeiten.

Wir haben im Verfahren noch wichtige Änderungen durchgesetzt. So haben wir die Strafbewehrung bei der zulassungskonformen Anwendung verhindert. Aus Sicht der tierärztlichen Praxis ist es wichtig, dass nicht erlaubte, aber notwendige Abweichungen bei der Dosierung, Therapiedauer und Verabreichungsart nicht strafbewehrt sind. Nur so können Therapielücken und Behandlungsengpässe vermieden werden.

Auch den Versandhandel werden wir als Ausnahmeregelung bei Heimtieren weiter ermöglichen. Das ist notwendig. Denn in den Fällen, in denen eine Behandlung nur durch spezialisierte Tierärzte erfolgen kann, ist die Arzneimittelversorgung nur auf diese Weise gesichert. Und so wird auch der zunehmenden fachlichen Spezialisierung v.a. im Kleintier- und Fischbereich Rechnung getragen.“