Bundestag bringt neues Hilfspaket für Familien, Geringverdiener und Unternehmen auf den Weg

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Heute verabschiedet der Deutsche Bundestag das sogenannte Dritte Corona-Steuerhilfegesetz sowie das Sozialschutzpaket III. Dazu erklärt die CDU-Bundestagsabgeordnete Silvia Breher:

„Die Corona-Pandemie ist auch nach fast einem Jahr Ausnahmezustand noch lange nicht vorbei. Leider gibt es nur wenige, die die Krise nicht zu spüren bekommen – vor allem die finanziellen Folgen sind teilweise dramatisch.

Daher setzt der Bundestag jetzt schnell und entschlossen die Beschlüsse des Koalitionsausschusses vom 3. Februar um. So werden Familien, Geringverdiener und Unternehmen weiter gezielt entlastet.

Vor allem mit dem erneuten Kinderbonus in Höhe von 150 Euro pro Kind möchten wir Familien mit kleinen und mittleren Einkommen unbürokratisch unter die Arme greifen und die Binnennachfrage für den schwer von der Krise betroffenen Einzelhandel stärken.

Da durch den anhaltenden Lockdown im Alltag schnell höhere Kosten für Schnelltests, Hygieneartikel oder zusätzliche Mahlzeiten zuhause zusammenkommen, erhalten auch Erwachsene, die existenzsichernde Leistungen beziehen (u.a. ALG II, Sozialhilfe), einen einmaligen Corona-Zuschuss in Höhe von 150 Euro.

Mit dem Sozialschutzpaket III wird parallel die erleichterte Vermögensprüfung beim Kinderzuschlag bis zum 31. Dezember 2021 verlängert und auch der vereinfachte Zugang zu den Grundsicherungssystemen bleibt bis Jahresende bestehen.

Darüber hinaus ermöglichen wir, dass das gemeinschaftliche Mittagessen in Schulen und Werkstätten für behinderte Menschen über das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) weiterhin flexibel bereitgestellt werden kann, beispielsweise per Lieferung nach Hause oder Abholung, und übernehmen die entstehenden Mehrkosten.

Um Unternehmen, vor allem auch vielen Mittelständlern, noch schneller die dringend benötigte Liquidität zu verschaffen, enthält das Dritte Corona-Steuerhilfegesetz außerdem auf Druck der Union einen nochmals erweiterten steuerlichen Verlustrücktrag für die Steuerjahre 2020 und 2021.

Auch Gastronomiebetriebe sind von der Krise besonders betroffen und können durch die bestehenden Schließungen nicht von der derzeitigen Mehrwertsteuersenkung profitieren. Deshalb wird die Mehrwertsteuerermäßigung in Höhe von 7 Prozent bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.“