Bundestag beschließt großes Entlastungspaket für Ehrenamtliche und Vereine

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Heute verabschiedet der Deutsche Bundestag nach langen Verhandlungen das Jahressteuergesetz, mit dem eine ganze Reihe von Erleichterungen u.a. für Arbeitnehmer im Homeoffice und Alleinerziehende einhergehen. Insbesondere enthält das Gesetz aber ein umfassendes Entlastungspaket für Ehrenamtliche und Vereine. Dazu erklärt die CDU-Bundestagsabgeordnete Silvia Breher:

„Mehr Anerkennung, mehr Rechtssicherheit und weniger Bürokratie – das ist das, was alle Ehrenamtlichen und Vereine brauchen und das wollen wir ihnen jetzt nach intensiven parlamentarischen Beratungen verbunden mit einem herzlichen Dankeschön gerne zurückgeben.

So steigt die sogenannte Übungsleiterpauschale für alle Übungsleiter, Trainer, Erzieher, Pfleger, Ausbilder oder vergleichbare Betreuer ab dem 1. Januar 2021 von 2.400 Euro auf 3.000 Euro jährlich. Alle anderen Ehrenamtlichen können die Ehrenamtspauschale in Anspruch nehmen. Sie steigt von 720 Euro auf 840 Euro jährlich. Voraussetzung für beide Pauschalen ist, dass der Einsatz im gemeinnützigen Bereich der Organisation stattfindet und der Ehrenamtliche weniger als 15 Stunden in der Woche beschäftigt sein muss.

Wichtig ist zudem, dass die Einnahmen aus den Pauschalen nicht sozialversicherungspflichtig sind sowie bei Hartz IV oder beim Arbeitslosengeld I nicht angerechnet werden, sofern die Einnahmen nicht höher als 250 Euro pro Monat ausfallen.

Auch für gemeinnützige Organisationen enthält das Paket zahlreiche Verbesserungen: Vereine, die weniger als 45.000 Euro Einnahmen im Jahr haben, müssen künftig ihre Mittel nicht mehr zeitnah verwenden. Es hatte sich gezeigt, dass die Frist von zwei Jahren besonders kleinere Organisationen immer noch vor Herausforderungen stellt. Zugleich werden die Steuerfreigrenzen für Einnahmen aus steuerpflichtigen Bereichen erhöht, die Arbeit beispielsweise von Unterstützungsvereinen für Schulen oder Kitas deutlich erleichtert und Zuwendungsnachweise vereinfacht.

Des Weiteren werden die steuerbegünstigten Zwecke erweitert bzw. klarer gefasst. Zukünftig ist neben dem Umweltschutz auch explizit der Klimaschutz gemeinnützig und neben Heimatpflege/Heimatkunde wird zusätzlich die Ortverschönerung in den Zweckkatalog aufgenommen.

Der Unionsfraktion ist es in den parlamentarischen Verhandlungen außerdem gelungen, weitere wichtige Änderungen durchzusetzen: So wird die Verjährungsfrist für schwere Steuerhinterziehung von zehn auf 15 Jahre angehoben. Entfristet wird die Verdopplung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende, die bisher nur für 2020 und 2021 galt. Zusätzlich wird für die Jahre 2020 und 2021 eine Homeoffice-Pauschale von 5 Euro pro Tag (max. 120 Arbeitstage/600 Euro) eingeführt. Die Pauschale soll für diejenigen Fälle gelten, in denen von Zuhause gearbeitet wird, aber kein richtiges Arbeitszimmer vorhanden ist.

Und last but not least wird die Steuerfreiheit für einen Corona-Bonus (max. 1.500 Euro) bis zum 30. Juni 2021 verlängert.“

 

Foto: Tobias Koch