Bundesnaturschutzgesetz: Klare Regelungen zur Wolfsentnahme

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Bundesumweltministerin Svenja Schulze hatte gegenüber der „Bild am Sonntag“ eine Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes angekündigt. Die heimische Bundestagsabgeordnete Silvia Breher begrüßt die Pläne:

„Die aktuelle Bestandsentwicklung der Wölfe wie auch die zahlreichen Fälle, in denen Nutztiere getötet bzw. schwer verletzt wurden, zeigen dringenden Handlungsbedarf beim Umgang mit dem Wolf in Deutschland. Bereits im Koalitionsvertrag haben wir uns darauf verständigt, dass Wölfe, die Weidezäune überwinden oder für Menschen gefährlich werden, entnommen werden können. Damit dies aber auch in den betroffenen Bundesländern zu Anwendung kommt, benötigen wir einen bundeseinheitlichen, klaren Kriterien- und Maßnahmenkatalog, der Rechtsklarheit für alle Beteiligten bringt.

Wir, die CDU/CSU-Bundestagsfraktion, haben im letzten Jahr in dem Positionspapier „Wölfe in Deutschland – Sorgen ernst nehmen, Sicherheit schaffen, Bestände regulieren“ gefordert, dass die bereits heute geltenden Möglichkeiten der Entnahme vollständig ausgeschöpft werden müssen. Eine Entnahme muss bereits dann möglich sein, wenn ein „ernster“ Schaden droht. Deshalb freue ich mich sehr, dass die Bundesumweltministerin unsere Position jetzt aufgegriffen hat. Wir benötigen einheitliche, klare und vor allem auch praktikable Kriterien. Die Zeit drängt. Sie muss jetzt Kriterienvorschläge für die „Lex Wolf“ machen. Unsere Unterstützung hierfür hat sie.“

Das Positionspapier der CDU/CSU-Bundestagsfraktion finden Sie hier: Wölfe in Deutschland – Sorgen ernst nehmen, Sicherheit schaffen, Bestände regulieren