Bessere Entschädigung für Gänsehalter im Seuchenfall

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Anlässlich der heutigen Einbringung eines Gesetzentwurfes zur Verbesserung der Entschädigung im Fall einer Geflügelseuche in den Deutschen Bundestag erklärt die CDU-Bundestagsabgeordnete Silvia Breher:

„Die geltenden Entschädigungsregelungen sind für unsere Gänsehalter existenzbedrohend. Der aktuelle Maximalbetrag in Höhe von 50 Euro liegt weit unter dem realen Wert für Eltern- oder Großelterntiere. Hier besteht konkreter Handlungsbedarf. Deshalb schlagen wir mit unserem Gesetz-entwurf eine Erhöhung des Maximalbetrages auf 110 Euro vor.

Dabei geht es um die grundsätzliche Frage, ob die Gänsehaltung in Deutschland eine Zukunft hat. Der Selbstversorgungsgrad mit Gänsefleisch liegt gerade noch bei 16 Prozent – weiter rückläufig. Das liegt nicht nur an den steigenden Kosten, sondern es ist vor allem auch eine Folge der immer wieder auftretenden Vogelgrippe. Allein in den Jahren 2020/2021 mussten mehr als 60 Prozent der Gänsezuchtbestände in Deutschland getötet werden.

Die Gänsehaltungen können sich nicht privat gegen das Risiko versichern, wenn der ermittelte Wert des Tieres den Höchstsatz der Entschädigung übersteigt. Es gibt keinen Anbieter, der ein solches Risiko absichert.

Wir wollen, dass die Gänsezucht in Deutschland erhalten bleibt. Sie steht für hohe Tierschutzstandards, sehr gute Qualität und regionale Erzeugung. Deshalb legen wir mit dem Gesetzentwurf einen konkreten Vorschlag vor, wie die Tierhalter von Zuchtgänsen besser gegen Schäden im Tierseuchenfall geschützt werden können.“