Baukindergeld: Keine Einschränkungen aufgrund der Quadratmeterzahl

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Hausbau - Baukindergeld

Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion um die Details für das im Koalitionsvertrag vereinbarte Baukindergeld erklärt die heimische Bundestagsabgeordnete Silvia Breher:

„Das Baukindergeld wurde vereinbart, um gezielt Familien zu unterstützen. Dass die SPD jetzt eine Begrenzung nach Wohnfläche fordert, lässt die Unterschiede zwischen den Städten und den ländlichen Räumen außen vor.

Die Folge: Die meisten Familien, gerade auf dem Land und auch bei uns im Oldenburger Münsterland, würden vom Baukindergeld ausgeschlossen. Es müssen aber alle Familien vom Baukindergeld profitieren können, ohne dass ihnen die Wohnfläche vorgeschrieben wird. Ich möchte die ländlichen Räume stärken und nicht noch den Trend in die Städte unterstützen“, sagt Silvia Breher.

Im Mai hatten die geschäftsführenden Vorstände der Koalitionsfraktionen folgende Details für ein Baukindergeld vereinbart: 1.200 Euro pro Kind und Jahr über einen Zeitraum von 10 Jahren sowie eine rückwirkende Geltung für alle Bauprojekte bzw. Käufe ab dem 1. Januar 2018. Die Voraussetzung: Das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen liegt unter 90.000 € (Familie mit einem Kind). Pro weiterem Kind erhöht sich dieser Betrag um 15.000 Euro.