Übergangslösung für die Ferkelkastration ermöglichen

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Rede zur Änderung des Tierschutzgesetzes 291118

2./3. Beratung zum Gesetzesentwurf von CDU/CSU und SPD zur Änderung des Tierschutzgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

Sehr geehrte Frau Ministerin!

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!

Heute beraten wir in zweiter und dritter Lesung eine Änderung des Tierschutzgesetzes, mit der wir die Frist zum Ausstieg aus der betäubungslosen Ferkelkastration um zwei Jahre verlängern. Und ich sage schon jetzt, zu Beginn, ganz deutlich: letztmalig um zwei Jahre verlängern.

Auch mich ärgert es wie viele von Ihnen, dass die jetzt auslaufende Übergangsfrist nicht besser genutzt worden ist. Wir können jetzt lange über das Wieso, Weshalb, Warum debattieren; aber wir ändern daran nichts. Das bringt uns und unsere Landwirte jetzt eben nicht weiter.

Wir haben am Montag eine öffentliche Anhörung zu dem Thema gehabt. Eines haben uns die Sachverständigen einvernehmlich bestätigt: Damit unsere Betriebe den Ausstieg erfolgreich schaffen, brauchen wir diese Fristverlängerung. Mit „erfolgreich“ meine ich, dass insbesondere unsere kleinen landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland nicht aufgeben müssen, und Ferkel zukünftig, kastriert mit Methoden, die bei uns nicht zugelassen sind, nicht aus dem Ausland importiert werden.

Denn die bekannten Alternativen – auch das haben uns die Sachverständigen gesagt – sind derzeit einfach noch nicht ausreichend akzeptiert. Die Ebermast sollte die Alternative sein. Die Landwirte sind wirklich euphorisch und mit gutem Mut in die Ebermast gestartet. Unsere Landwirte können das. Aber der Markt nimmt die Eber nicht auf. Aktuell werden nur 10 Prozent abgenommen; es gibt Preisabschläge von 6 Prozent.

Die Impfung, also die Immunokastration, ist möglich. Aber von einem kleinen Sektor im Biobereich abgesehen, werden die Tiere am Markt – Stand heute – nicht abgenommen. Außerdem gibt es die Alternative der Inhalationsnarkose mit Isofluran. Auch hier zeigt sich, dass jetzt endlich etwas in Bewegung kommt; denn Isofluran ist für Schweine zugelassen worden. Alles, was bislang angewendet worden ist, war immer eine Umwidmung durch den einzelnen Tierarzt für den Einzelfall, aber eben nicht in der Breite anwendbar. Aber das alleine reicht nicht; so kommen wir noch nicht weiter. Auch für diesen sogenannten dritten Weg brauchen wir die Fristverlängerung: für die Weiterentwicklung und die Anerkennung der Narkosegeräte, für die Sicherstellung des Anwenderschutzes und letztendlich dafür, dass die Landwirte diese selber anwenden dürfen. Also auch wenn es uns nicht gefällt, müssen wir uns die Frage stellen: Was sollen denn unsere Sauenhalter in Deutschland machen? Sie stehen ganz am Ende der Kette. Auch wenn sie es theoretisch könnten, es funktioniert praktisch nicht; sie haben keine Wahl. Mit diesem Gesetzentwurf verlängern wir eben nicht nur die Frist. Nein, wir sorgen mit dem Gesetzentwurf und mit dem Entschließungsantrag, dort noch einmal detaillierter geregelt, dafür, dass der Ausstieg gelingt.

Das BMEL wird bis Ende Mai eine Rechtsverordnung vorlegen und uns dann alle halbe Jahre über die Herstellung und Anwendbarkeit der Isofluran-Narkose durch den Landwirt berichten. Die Schulung der Landwirte muss vorbereitet werden, damit sie sachkundig vorgehen können. Die Anwendersicherheit der Geräte muss sichergestellt sein. Wir brauchen ein Förderprogramm für die Anschaffung der Geräte und – ganz wichtig – eine Informationskampagne zu den Alternativen, damit wir endlich Akzeptanz erreichen.

Wichtig ist: Wir müssen nicht die Landwirte von den Alternativen überzeugen. Wenn wir die Ebermast und die Immunokastration voranbringen wollen, dann brauchen wir die Bereitschaft der gesamten Lebensmittelkette. Deshalb freue ich mich, dass unsere Ministerin diese Gespräche bereits aufgenommen hat.

Ich freue mich auch, dass die Branche, von der Schlachtung über die Vermarktung bis zum LEH, ihre Bereitschaft erklärt hat.

Jetzt heißt es dranbleiben, diese Bereitschaft auch wirklich einfordern, es verbindlich machen und die Branche wirklich unterstützen, wo es notwendig ist. Das gilt zum Beispiel für die Exportzertifikate. Mit all diesen Alternativen und der Bereitschaft aller Beteiligten wird unseren Ferkelerzeugern in Deutschland der endgültige Ausstieg in den nächsten beiden Jahren erfolgreich gelingen. Dafür gewähren wir ihnen diese letzte Fristverlängerung.

Vielen Dank.