Änderung des Tierschutzgesetzes

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Rede zur Änderung des Tierschutzgesetz

Erste Beratung zum Gesetzesentwurf der CDU/CSU und SPD zur Änderung des Tierschutzgesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident!

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Sehr geehrte Damen und Herren!

Heute bringen wir einen Entwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes ein. Das haben sich alle Beteiligten nicht einfach gemacht. Bis hierher waren es intensive Auseinandersetzungen in der Sache – und sie sind es weiterhin.

Wir werden die Frist zum Ausstieg aus der betäubungslosen Ferkelkastration letztmalig um zwei Jahre verlängern.

Somit geben wir allen Beteiligten die Möglichkeit, diesen Ausstieg erfolgreich zu schaffen. Uns ist dabei sehr wohl bewusst, dass dies vielen Kolleginnen und Kollegen schwerfällt, aber wir werden unsere Bäuerinnen und Bauern mit Sauenhaltung in Deutschland nicht im Stich lassen.

2013 wurde die betäubungslose Kastration verboten, mit einer Übergangszeit bis Ende dieses Jahres. Fakt ist aber leider auch, dass sich die bis heute in Deutschland zugelassenen Alternativen am Markt nicht oder nicht ausreichend durchgesetzt haben.

Ja, es werden Eber gemästet, aber ihr Marktanteil beträgt nur 10 Prozent. Und ja, es gibt die Immunokastration; aber zur Wahrheit gehört auch, dass es für das Fleisch dieser geimpften Tiere schlichtweg keinen Markt gibt.

Es gibt die Alternative der Inhalationsnarkose mit dem Wirkstoff Isofluran. Aber hier fehlen leider noch immer die arzneimittelrechtliche Zulassung, die Möglichkeit der Anwendbarkeit durch den Landwirt und am Ende schlichtweg auch die Geräte.

Wir können jetzt lange beklagen, dass wir diese Situation haben, aber das hilft uns nicht weiter. Wenn wir diese Frist jetzt nicht verlängern, dann wird das das Aus vor allem für die kleinen und mittleren Ferkelzuchtbetriebe in Deutschland bedeuten.

Lassen Sie uns doch einmal ehrlich sein: Dem Tierschutz, auch nur einem einzigen Ferkel würden wir damit nicht helfen. Denn wie sieht es am Markt wirklich aus? Nur noch 75 Prozent aller Ferkel in diesem Land werden in Deutschland geboren. Die Tendenz ist stark fallend. Der Rest der Ferkel kommt schon heute aus unseren Nachbarländern, importiert aus Dänemark oder den Niederlanden. Insgesamt sind das über 11 Millionen Ferkel im Jahr.

Diese Tendenz ist stark steigend. Diese Ferkel sind kastriert, und zwar nach Methoden, die unserem Tierschutzgesetz ab Januar nicht mehr entsprechen werden.

Was würde ohne Fristverlängerung in Deutschland passieren? Ich kann es Ihnen sagen: Unsere Bäuerinnen und Bauern mit Sauenhaltung müssten ihre Türen schließen – und das für immer. Nur den Ferkeln helfen wir nicht, die werden weiterhin kastriert, nur eben in Dänemark oder in den Niederlanden oder irgendwo im europäischen Ausland, und werden anschließend nach Deutschland importiert.

Wir wollen unsere Verantwortung aber nicht an unsere Nachbarländer abgeben, wir nehmen die Verantwortung hier in Deutschland an. Deswegen verlängern wir die Frist. Gleichzeitig legen wir aber rechtssicher fest, dass nach diesen 24 Monaten in Deutschland der Ausstieg gelingt. Das BMEL wird mit einer bis Ende Mai vorzulegenden Rechtsverordnung zum Handeln verpflichtet. Die arzneimittelrechtliche Zulassung von Isofluran soll schnellstens erfolgen. Die Möglichkeit der Anwendbarkeit durch den Landwirt wird herbeigeführt. Es wird Schulungen für die Landwirte geben und eine Informationskampagne zu den Alternativen. Wir wollen ein Förderprogramm zur Unterstützung der Betriebe bei der Anschaffung der Narkosegeräte. Das BMEL hat darüber hinaus eine Berichtspflicht: Jedes halbe Jahr sollen wir hier im Hause über die Fortschritte bei der Umsetzung unterrichtet werden.

Damit wir unseren Ferkelerzeugern der endgültige Ausstieg – ich betone: der endgültige Ausstieg – in den nächsten beiden Jahren ermöglichen, dafür benötigen wir diese eine, letzte Fristverlängerung.

Vielen Dank.