Rehkitzrettung – Bundeslandwirtschaftsministerium fördert Drohnen mit Wärmebildtechnik für Wildtiere

Wenn im Frühjahr die Wiesen gemäht werden, beginnt für viele Wildtiere eine besonders sensible Zeit. Rehkitze und andere Jungtiere suchen Schutz im hohen Gras. Insbesondere bei Gefahr verharren Kitze reglos auf dem Boden, statt zu fliehen. Was sie vor natürlichen Feinden schützt, wird bei Mäharbeiten jedoch zur Gefahr. Dadurch werden immer wieder Jungtiere durch Mähwerke verletzt oder getötet. Um dieses Leid zu verhindern, fördert das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) auch in diesem Jahr die Anschaffung von Drohnen mit Wärmebildtechnik zur Rehkitzrettung. Insgesamt stehen dafür 2,1 Millionen Euro zur Verfügung.

Drohnen mit Wärmebildkameras gelten derzeit als die effektivste und zugleich zeitsparendste Methode, um Wildtiere vor der Mahd aufzuspüren. Ziel der Förderung ist es, diese Technik flächendeckend zu etablieren und so insbesondere Rehkitze in ihren ersten Lebenswochen besser zu schützen.

Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundeslandwirtschaftsministerium Silvia Breher sagt dazu:
„Jedes gerettete Jungtier ist ein Erfolg. Mit der Förderung moderner Drohnentechnik entlasten wir die Landwirtinnen und Landwirte und schaffen praktikable Lösungen für eine tier- und naturverträgliche Bewirtschaftung unserer Flächen. Gerade die Jungtiere sind für die Landwirte vom Traktor aus nicht immer zu erkennen. Viele Ehrenamtliche in Jäger- und Tierschutzvereinen suchen daher mit den Landwirten jedes Jahr die Wiesen vor dem Mähen ab. Mein großes Dankeschön dafür! Ich freue mich sehr, dass dieser Einsatz mit einer Fördersumme für Drohnen in Höhe von 3.000 € unterstützt wird.“

In diesem Jahr setzt das Ministerium auf eine Festbetragsfinanzierung in Höhe von 3.000 Euro pro Drohne. Dieses vereinfachte Verfahren ermöglicht eine schnellere Bearbeitung der Anträge und stellt sicher, dass die Geräte rechtzeitig zur Mähsaison einsatzbereit sind. Die im Rahmen der Rehkitzrettung geförderten Drohnen dürfen künftig auch zur Unterstützung bei der Bekämpfung von Tierseuchen eingesetzt werden. Voraussetzung ist, dass dies auf ausdrückliche Anweisung der zuständigen Tierseuchenbehörden erfolgt.

Anträge können bis zum 30. Juni 2026 gestellt werden. Antragsberechtigt sind eingetragene Kreisjagdvereine, Jägervereinigungen auf Kreisebene in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins oder andere eingetragene Vereine auf regionaler oder lokaler Ebene, deren satzungsgemäßer Schwerpunkt ausweislich in der Pflege und Förderung des Jagdwesens oder die Rettung von Wildtieren, vorrangig von Rehkitzen, bei der Wiesenmahd liegt (sogenannte Kitzrettungsvereine).

Mit der Förderung setzt das BMLEH ein klares Zeichen für gelebten Tierschutz, ehrenamtliches Engagement und eine moderne, verantwortungsbewusste Landwirtschaft.
Weitere Informationen zur Antragstellung gibt es bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
(https://www.ble.de/DE/Projektfoerderung/Foerderungen-Auftraege/Rehkitz/Rettung_node.html)